Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Was ist eigentlich eine PSA? Unter PSA Persönliche Schutzausrüstung wird die Ausrüstung verstanden, die eine Person zum Schutz gegen Risiken, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährden trägt. Beispiele für PSA sind Equipments wie Auffanggurte, Atemschutzgeräte, Gehörschutzmittel, Rettungswesten, Schutzbrillen, Schutzhandschuhe, Schutzhelme, Schutzkleidung, Schutzschilde, Sicherheitsschuhe, Stechschutzkleidung, aber auch Hautschutzmittel.

PSA dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen PSA-Verordnung ("Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG") entsprechen.

Eine Bereitstellung der PSA durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung durch die Beschäftigten bei der Arbeit ist national in der Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit laut PSA-Benutzerverordnung – PSA-BV) verordnet.

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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Was ist eigentlich eine PSA? Unter PSA Persönliche Schutzausrüstung wird die Ausrüstung verstanden, die eine Person zum Schutz gegen Risiken, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährden trägt. Beispiele für PSA sind Equipments wie Auffanggurte, Atemschutzgeräte, Gehörschutzmittel, Rettungswesten, Schutzbrillen, Schutzhandschuhe, Schutzhelme, Schutzkleidung, Schutzschilde, Sicherheitsschuhe, Stechschutzkleidung, aber auch Hautschutzmittel.

PSA dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen PSA-Verordnung ("Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG") entsprechen.

Eine Bereitstellung der PSA durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung durch die Beschäftigten bei der Arbeit ist national in der Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit laut PSA-Benutzerverordnung – PSA-BV) verordnet.

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