Gesichtsschutz

Neben Schutzhandschuhen und Schutzkitteln ist es besonders wichtig bei der Arbeit sein Gesicht und seine Augen durch einen vernünftigen Gesichtsschutz zu schützen. Der Gesichtsschutz dient als Schutz vor mechanischen Gefahren durch Fremdkörper und Festkörper, wie Stäube, Späne, Splitter oder Körner.

Auch in Chemielaboren halten Schutzmasken Schadstoffe und gefährliche Flüssigkeiten vom Gesicht des Mitarbeiters fern. In der Forstwirtschaft genügt etwa ein einfacher Netzgesichtsschutz aus rostfreiem Stahl, um kleine Gefahren wie Späne und ähnliche Gefahrenquellen abzuhalten. Chemielaboranten hingegen benötigen einen Gesichtsschutzschirm aus Polycarbonat, welcher besonders vor Flüssigkeitsspritzern schützen soll.

Ein Arbeitgeber hat bei der Benutzung von Augen- oder Gesichtsschutz durch Arbeitnehmer dafür zu sorgen, dass für jeden gefährdeten Arbeitnehmer ein Augen-, bzw. Gesichtsschutz für die alleinige Benutzung zur Verfügung steht. (Hierunter fallen zum Schutz gegen ionisierende Strahlungen konzipierte und hergestellter Augenschutz und Filter sowie zum Schutz gegen Risiken der Elektrizität konzipierter und hergestellter Augenschutz und Filter, Hitzegesichtsschutz für Temperaturen über 100°C, die für den Einsatz in heißer Umgebung konzipiert und hergestellt werden).

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Gesichtsschutz

Neben Schutzhandschuhen und Schutzkitteln ist es besonders wichtig bei der Arbeit sein Gesicht und seine Augen durch einen vernünftigen Gesichtsschutz zu schützen. Der Gesichtsschutz dient als Schutz vor mechanischen Gefahren durch Fremdkörper und Festkörper, wie Stäube, Späne, Splitter oder Körner.

Auch in Chemielaboren halten Schutzmasken Schadstoffe und gefährliche Flüssigkeiten vom Gesicht des Mitarbeiters fern. In der Forstwirtschaft genügt etwa ein einfacher Netzgesichtsschutz aus rostfreiem Stahl, um kleine Gefahren wie Späne und ähnliche Gefahrenquellen abzuhalten. Chemielaboranten hingegen benötigen einen Gesichtsschutzschirm aus Polycarbonat, welcher besonders vor Flüssigkeitsspritzern schützen soll.

Ein Arbeitgeber hat bei der Benutzung von Augen- oder Gesichtsschutz durch Arbeitnehmer dafür zu sorgen, dass für jeden gefährdeten Arbeitnehmer ein Augen-, bzw. Gesichtsschutz für die alleinige Benutzung zur Verfügung steht. (Hierunter fallen zum Schutz gegen ionisierende Strahlungen konzipierte und hergestellter Augenschutz und Filter sowie zum Schutz gegen Risiken der Elektrizität konzipierter und hergestellter Augenschutz und Filter, Hitzegesichtsschutz für Temperaturen über 100°C, die für den Einsatz in heißer Umgebung konzipiert und hergestellt werden).

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